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Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist ein Regelwerk, das Informationen und Anweisungen für das korrekte Verhalten im Brandfall und vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung eines Brands beinhaltet. Ähnlich einer Hausordnung werden Brandschutzordnungen in Betrieben ausgehängt. So sind sie für jeden Mitarbeiter frei zugänglich. Sie werden individuell auf die Betriebe zugeschnitten.

 

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen. Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude befinden. 

 

An die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen richtet sich die Brandschutzordnung Teil B. Ihnen wird dieser Teil schriftlich zur Verfügung gestellt. Sie ist umfangreicher als Teil A und umfasst auf den Betrieb zugeschnittene Regeln und Verhaltensweisen. Die Übergabe in schriftlicher Form an die Belegschaft ist für den Teil B der Brandschutzordnung vorgeschrieben. Bei Neueinstellungen übergeben Sie den Teil B am besten direkt mit dem Arbeitsvertrag. Für die Übergabe der aktualisierten Fassungen eignen sich die Brandschutzbelehrungen oder Arbeitsschutzbelehrungen. Lassen Sie sich den Empfang schriftlich quittieren, damit Sie für den Ernstfall abgesichert sind. So kann später kein Mitarbeiter behaupten, keine Kenntnis von den Inhalten der Brandschutzordnung zu haben.

 

Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich hingegen an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, oder Brandschutzhelfer). Er enthält detaillierte Informationen zum Brandschutz und zur Brandverhütung.

 

Die Brandschutzordnung ist regelmäßig zu prüfen und auf den aktuellen Stand zu halten.

 

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung individuell für Ihren Betrieb und den betrieblichen Verhältnissen.

 

Brandschutzordnung

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