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Brandschutzhelfer

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.

 

Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

 

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgen­den Rechtsgrundlagen:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Wir bieten eine praxisorientierte Schulung zum Brandschutzhelfer an. Seit 25 Jahren haben wir Erfahrung im Brandschutz. Lassen Sie jetzt Ihre

 

Wir bieten eine praxisorientierte Schulung zum Brandschutzhelfer an. Seit 25 Jahren haben wir Erfahrung im Brandschutz. Lassen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter schulen und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen!

 

Die Teilnehmer/-innen an der Brandschutzhelfer-Schulung erhalten das Zertifikat „Betrieblicher Brandschutzhelfer“ und können anschließend zum betrieblichen Brandschutzhelfer bestellt werden (siehe ASR A2.2 und DGUV 205-023).

Diese Webseite wird gefördert durch die Initiative „Bayern vernetzt“ Bayern vernetzt